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Information Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Menschen, bei denen eine Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, die dazu führt, dass sie Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen. Der Hilfebedarf muss regelmäßig und auf Dauer für mindestens sechs Monate sein.

 

Zur Feststellung des Hilfebedarfs kommt der Medizinische Dienst (MD) ins Haus des Hilfebedürftigen. Der MD prüft vor Ort, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um im Sinne des SGB XI als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Entsprechend des festgestellten Pflegebedarfes wird dann ein Pflegegrad bewilligt. Nachdem ein Pflegegrad festgestellt wird, steht es dem Patienten frei, zwischen der Pflegesachleistung und der Geldleistung zu wählen.